Laut einem Urteil des Bundessozialgerichtes sind Physiotherapeuten dazu verpflichtet Verordnungen aus dem Bereich der gesetzlichen Versicherungen genau zu prüfen. Sollte sich dabei herausstellen,
dass die Verordnung fehlerhaft ist, müssen wir darauf bestehen, dass Sie diese Verordnung von der Arztpraxis korrigieren lassen. Die Kassen weigern sich
fehlerhafte Rezepte zu vergüten.