Preise und Behandlungszeiten

Gesetzlich Krankenversicherte

 

Als Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung werden Ihnen die Kosten der Behandlung in den meisten Fällen erstattet. Voraussetzung dafür ist eine ärztliche Verordnung. Wie eine therapeutische Sitzung auszusehen hat und wie lange eine Behandlungseinheit dauert, wird von den Krankenkassen vorgegeben.

Den Physiotherapeuten ist es inzwischen erlaubt verordnete Leistungen zu optimieren, d.h. eine bestehende ärztliche Verordnung durch eine entsprechende Zuzahlung aufzuwerten. Sie haben also den Vorteil, jederzeit eine ergänzende Therapie oder eine längere Behandlungszeit zu erwerben. Unter der Rubrik "Anwendungen" können Sie einsehen welche Maßnahmen für Sie in Frage kämen. Die dazugehörigen Behandlungszeiten und Preise finden Sie weiter unten auf dieser Seite. 

 

Kassenpatienten bekommen die aktuelle Preisgestaltung aller Leistungen von Ihrer Krankenkasse sicher gerne ausgehändigt. 

Beihilfeversicherte

Bei den "Beihilfeversicherten" verhält es sich ähnlich. Auch hier werden Behandlungszeiten und Preisgestaltung festgelegt. Allerdings bleibt es jedem Versicherten unbenommen, über den gängigen Beihilfesatz hinaus, die Preisgestaltung (und damit auch den Umfang) der Behandlung zu wählen. 

 

Eine offizielle Auflistung der Beihilfefähigen Höchstbeträge bei Heilbehandlungen finden Sie auch HIER

Privat Krankenversicherte

Wenn Sie zu den privat-krankenversicherten Patienten gehören empfehle ich Ihnen sich genau, mit Hinweis auf den jeweiligen Tarif, bei Ihrer Versicherung zu erkundigen, welcher Betrag Ihnen in Ihrem Tarif für die jeweiligen Leistungen zugebilligt wird. 

Die komplette Preisliste für Privatpatienten können Sie der nachstehenden Tabelle entnehmen. Die aktuellen Höchstbeiträge die aktuell von der Beihilfe (Bund) übernommen werden, können Sie der rechten Spalte entnehmen (vgl. Anlage 9 zu § 23 Absatz 1 BBhV).

Stichtag für die Berechnung der neuen Höchstbeiträge ist der Tag der Behandlung. Bei Behandlungen, die teils vor, teils nach dem Stichtag liegen, gelten damit unterschiedliche Höchstbeträge. 

 

Leistung Preis pro Einheit Höchstbeträge der Beihilfe (Bund)
(ab. 01.04.2024)
Physiotherapeutischer Erstbefund 16,50 € 16,50 €
Physiotherapeutischer Bericht  64,00 € 64,00 €
Krankengymnastik (KG) 30,00 € 27,80 €
Klassische Massage (KMT) 30,00 € 20,30 €
Manuelle Therapie 35,00 € 33,40 €
Krankengymnastik auf neurophysiologischer Grundlage (Bobath, Vojta, PNF) 45,00 € 44,20 €
Manuelle Lymphdrainage 34,00 €

33,80 €

Manuelle Lymphdrainage 51,00 € 50,60 €
Manuelle Lymphdrainage 68,00 € 67,50 €
Kompressionsbandagierung 21,50 €  21,50 €
Heißluftanwendung 10,00 € 7,50 €
Eisbehandlung  14,00 € 12,90 €
Heiße Rolle 14,00 € 13,60 €
Hausbesuch zuhause pauschal 22,50 € 22,40 €
Hausbesuch soziale Einrichtung 15,00 € 14,70 €
 

Selbstzahler

Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit individuell auf Sie abgestimmte Therapieangebote, Beratungsleistungen oder Wellnessanwendungen in Anspruch zu nehmen. Die Leistungen können entweder zur Unterstützung einer ärztlich-verordneten Therapie oder als eigenständige Maßnahmen erworben werden. 

Der folgenden Liste können Sie den gesamten Leistungsumfang mit den dazugehörigen Behandlungszeiten und Preisen entnehmen.

 

Leistungen Preis pro Einheit
 Faszienbehandlung 39,50 €
Triggerpunkt-Therapie 29,50 €
CMD-Kiefergelenksbehandlung 29,50 €
Aroma-Öl-Massage - 30 / 45 / 60 Minuten * 30,00 € / 45,00 € / 60,00 €
Klangschalen-Massage - 30 / 45 / 60 Minuten * 35,00 € / 52,00 € / 70,00 €
Aroma-Öl + Klang-Massage - 60 Minuten * 70,00 €
Dorn-Breuß-Massage 30,00 €
Schröpf-Massage 30,00 €
Kinesiologische Tape-Anlage 07,00 €

* Alle Aroma-Öl-Massagen und Klang-Massagen beinhalten 5-10 Minuten Nachruhe und eine Tasse Tee.

 

Wenn Sie Fragen zu einzelnen Leistungen, Preisen oder Behandlungszeiten haben kontaktieren Sie uns gerne. Viele der angebotenen Leistungen können auch als Gutscheine ausgestellt werden.